Druckgasflaschen gehören zu den Lagergütern, die wegen ihres hohen Gefahrenpotentials strengen Auflagen unterliegen. So dürfen Gasflaschen nicht in Kellerräumen, Garagen oder Arbeitsräumen gelagert werden. Die Gasflaschencontainer sind für die Außenaufstellung konzipiert und erfüllen im Sinne der TRG 280 die Anforderungen an ein Freilager. Sehr robuste Ausführung. |