Druckgasflaschen gehören zu den Lagergütern, die wegen ihres hohen Gefahrenpotentials strengen Auflagen unterliegen. So dürfen Gasflaschen nicht in Kellerräumen, Garagen oder Arbeitsräumen gelagert werden. Die Gasflaschenschränke und Gasflaschencontainer sind für die Außenaufstellung konzipiert und erfüllen im Sinne der TRGS 510 die Anforderungen an ein Freilager. |