für Sicherheitslagerhäuser SLH - werksmäßig vormontiert In Bezug auf die Ex-Schutz-Anforderungen ist grundsätzlich zwischen der Lagerung wassergefährdender und entzündbarer Flüssigkeiten zu unterscheiden. Zur Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten: Bei der Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten, z. B. Öle, Schmierstoffe, Fette etc. sind keine gesonderten Ex-Schutzanforderungen an die elektrischen Einbauten zu berücksichtigen. Zur Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten: Bei der Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten, z. B. Lacke, Farben, Lösungsmittel etc. wird grundsätzlich zwischen passiver und aktiver Lagerung unterschieden (s. TRGS 509/510). Passive Lagerung: Bei der passiven Lagerung findet innerhalb des Lagers kein Ab- und Umfüllen statt. Um den vorgeschriebenen Luftwechsel zu erreichen ist eine natürliche oder auch eine technische Entlüftung (0.4 bis 2-facher Luftwechsel gefordert. Aktive Lagerung: Bei der aktiven Lagerung findet innerhalb des Lagers ein Ab- und Umfüllen statt. Um den vorgeschriebenen Luftwechsel zu erreichen ist ausschließlich eine technische Entlüftung (> 5-facher Luftwechsel und eine technische Abluftüberwachung notwendig.
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